AGB
1. Geltungsbereich und Anbieter
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Diese AGB gelten für alle Verträge über Immobilienbewertungen, Wertermittlungen, Gutachten sowie damit zusammenhängende Leistungen (z. B. Ortsbesichtigung, Zweitmeinung, Gutachtenprüfung, Besichtigungsbegleitung, Kauf-/Verkaufsberatung) zwischen der ValueScope GbR (nachfolgend „ValueScope“) und ihren Kunden.
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Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ValueScope ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
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Der konkrete Leistungsinhalt (Objekt, Zweck, Bewertungsstichtag, Umfang, Lieferformat, Termine, Honorar, Optionen/Module) ergibt sich vorrangig aus dem jeweils geschlossenen Vertrag/Angebot/Auftrag einschließlich Anlagen („Bewertungsvertrag“).
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Diese AGB regeln nur die Rahmenbedingungen. Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
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(1) individuelle Vereinbarung / Angebot / Auftragsbestätigung
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(2) Bewertungsvertrag einschließlich Anlagen
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(3) diese AGB
Maßgeblich ist die im Bewertungsvertrag geregelte Rangfolge.​
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3. Vertragsschluss und Leistungsbeginn
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Angebote von ValueScope sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
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Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt oder den Bewertungsvertrag bestätigt/unterzeichnet; ersatzweise durch schriftliche Auftragserteilung und anschließenden Leistungsbeginn durch ValueScope.
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Fristen beginnen regelmäßig erst, wenn die vereinbarte Unterlagenlage vollständig vorliegt und ein ggf. vereinbarter Ortstermin durchgeführt werden konnte; Details regelt der Bewertungsvertrag.
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4. Leistungsgegenstand, Zweckbindung, Abgrenzungen
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ValueScope schuldet die fachgerechte Erstellung der vereinbarten Leistung zum Bewertungsstichtag. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Verkauf, Finanzierung, Anerkennung durch Dritte) ist nicht geschuldet.​
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Leistungen sind zweckgebunden und dürfen nur für den im Bewertungsvertrag vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.​
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Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst die Leistung insbesondere nicht: Rechts- oder Steuerberatung, technische/bauliche Spezialgutachten oder Untersuchungen/Abfragen bei Behörden/Registern. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Bewertungsvertrag.
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5. Mitwirkungspflichten des Kunden / Unterlagen
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Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung und ermöglicht den Zugang zum Objekt (Ortstermin).​
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ValueScope darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen vertrauen, soweit keine offensichtlichen Zweifel bestehen.​
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Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von ValueScope; Termine verschieben sich entsprechend den Regelungen im Bewertungsvertrag.
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6. Vergütung, Nebenkosten, Fälligkeit
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Es gilt das im Bewertungsvertrag vereinbarte Honorar. „Ab“-Preisangaben dienen der Orientierung; der Endpreis richtet sich nach Objekt, Umfang und Unterlagenlage sowie vereinbarten Optionen.
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Nebenkosten/Auslagen (z. B. Gebühren Dritter, Reisekosten, Versand, Mehrausfertigungen, Express) werden nur berechnet, soweit dies im Bewertungsvertrag/Preisblatt vereinbart ist oder der Kunde sie gesondert beauftragt.​
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Rechnungen sind innerhalb der im Bewertungsvertrag genannten Frist fällig.
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7. Lieferung, Prüfung, Korrekturen
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Lieferformat und Übergabeweg ergeben sich aus dem Bewertungsvertrag (z. B. PDF, optional Print).​
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Offensichtliche Fehler werden im Rahmen der vertraglichen Regelungen korrigiert. Anpassungen aufgrund neuer Unterlagen oder geänderter Beauftragung sind Zusatzleistungen.
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8. Nutzungsrechte, Weitergabe, Verwendung durch Dritte
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Das Gutachten/die Bewertung ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht ausschließlich für den vereinbarten Zweck.
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Eine Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung/auszugsweise Verwendung ist nur nach Maßgabe des Bewertungsvertrags und in der Regel nur mit vorheriger Zustimmung in Textform zulässig.​
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Eine Schutzwirkung zugunsten Dritter besteht nur, wenn ValueScope dies ausdrücklich in Textform bestätigt.
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9. Haftung
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Es gelten die Haftungsregelungen des Bewertungsvertrags.​
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Unabhängig davon haftet ValueScope unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
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10. Vertraulichkeit und Datenschutz
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ValueScope behandelt Unterlagen und Informationen vertraulich, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen oder die Weitergabe zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.​
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Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie den Datenschutzregelungen im Bewertungsvertrag.
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11. Kündigung, Widerruf (Verbraucher)
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Kündigung/Stornierung richtet sich nach den Regelungen im Bewertungsvertrag.​
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Verbrauchern steht – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – ein Widerrufsrecht gemäß der Widerrufsbelehrung im Bewertungsvertrag/den Anlagen zu.​
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Verlangt der Verbraucher den vorzeitigen Leistungsbeginn, gelten die Regelungen zum Wertersatz und ggf. Erlöschen des Widerrufsrechts gemäß Bewertungsvertrag/Anlagen.
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12. Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern nur, soweit dem nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
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Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz von ValueScope.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt die gesetzliche Regelung.
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Es gilt der jeweilige Bewertungsvertrag (B2C/B2B) einschließlich Anlagen; diese AGB gelten ergänzend.