top of page

AGB

1. Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Immobilienbewertungen, Wertermittlungen, Gutachten sowie damit zusammenhängende Leistungen (z. B. Ortsbesichtigung, Zweitmeinung, Gutachtenprüfung, Besichtigungsbegleitung, Kauf-/Verkaufsberatung) zwischen der ValueScope GbR (nachfolgend „ValueScope“) und ihren Kunden.

  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ValueScope ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsunterlagen und Rangfolge

  1. Der konkrete Leistungsinhalt (Objekt, Zweck, Bewertungsstichtag, Umfang, Lieferformat, Termine, Honorar, Optionen/Module) ergibt sich vorrangig aus dem jeweils geschlossenen Vertrag/Angebot/Auftrag einschließlich Anlagen („Bewertungsvertrag“).

    ​

  2. Diese AGB regeln nur die Rahmenbedingungen. Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

    • (1) individuelle Vereinbarung / Angebot / Auftragsbestätigung

    • (2) Bewertungsvertrag einschließlich Anlagen

    • (3) diese AGB
      Maßgeblich ist die im Bewertungsvertrag geregelte Rangfolge.

      ​

3. Vertragsschluss und Leistungsbeginn

  1. Angebote von ValueScope sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt oder den Bewertungsvertrag bestätigt/unterzeichnet; ersatzweise durch schriftliche Auftragserteilung und anschließenden Leistungsbeginn durch ValueScope.

  3. Fristen beginnen regelmäßig erst, wenn die vereinbarte Unterlagenlage vollständig vorliegt und ein ggf. vereinbarter Ortstermin durchgeführt werden konnte; Details regelt der Bewertungsvertrag.

    ​

4. Leistungsgegenstand, Zweckbindung, Abgrenzungen

  1. ValueScope schuldet die fachgerechte Erstellung der vereinbarten Leistung zum Bewertungsstichtag. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Verkauf, Finanzierung, Anerkennung durch Dritte) ist nicht geschuldet.​

  2. Leistungen sind zweckgebunden und dürfen nur für den im Bewertungsvertrag vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.​

  3. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst die Leistung insbesondere nicht: Rechts- oder Steuerberatung, technische/bauliche Spezialgutachten oder Untersuchungen/Abfragen bei Behörden/Registern. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Bewertungsvertrag.

    ​

5. Mitwirkungspflichten des Kunden / Unterlagen

  1. Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung und ermöglicht den Zugang zum Objekt (Ortstermin).​

  2. ValueScope darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen vertrauen, soweit keine offensichtlichen Zweifel bestehen.​

  3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von ValueScope; Termine verschieben sich entsprechend den Regelungen im Bewertungsvertrag.

    ​

6. Vergütung, Nebenkosten, Fälligkeit

  1. Es gilt das im Bewertungsvertrag vereinbarte Honorar. „Ab“-Preisangaben dienen der Orientierung; der Endpreis richtet sich nach Objekt, Umfang und Unterlagenlage sowie vereinbarten Optionen.

  2. Nebenkosten/Auslagen (z. B. Gebühren Dritter, Reisekosten, Versand, Mehrausfertigungen, Express) werden nur berechnet, soweit dies im Bewertungsvertrag/Preisblatt vereinbart ist oder der Kunde sie gesondert beauftragt.​

  3. Rechnungen sind innerhalb der im Bewertungsvertrag genannten Frist fällig.

    ​​

7. Lieferung, Prüfung, Korrekturen

  1. Lieferformat und Übergabeweg ergeben sich aus dem Bewertungsvertrag (z. B. PDF, optional Print).​

  2. Offensichtliche Fehler werden im Rahmen der vertraglichen Regelungen korrigiert. Anpassungen aufgrund neuer Unterlagen oder geänderter Beauftragung sind Zusatzleistungen.

    ​

8. Nutzungsrechte, Weitergabe, Verwendung durch Dritte

  1. Das Gutachten/die Bewertung ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht ausschließlich für den vereinbarten Zweck.

  2. Eine Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung/auszugsweise Verwendung ist nur nach Maßgabe des Bewertungsvertrags und in der Regel nur mit vorheriger Zustimmung in Textform zulässig.​

  3. Eine Schutzwirkung zugunsten Dritter besteht nur, wenn ValueScope dies ausdrücklich in Textform bestätigt.

    ​

9. Haftung

  1. Es gelten die Haftungsregelungen des Bewertungsvertrags.​

  2. Unabhängig davon haftet ValueScope unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Haftungsbegrenzungen.

    ​

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. ValueScope behandelt Unterlagen und Informationen vertraulich, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen oder die Weitergabe zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.​

  2. Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie den Datenschutzregelungen im Bewertungsvertrag.

    ​

11. Kündigung, Widerruf (Verbraucher)

  1. Kündigung/Stornierung richtet sich nach den Regelungen im Bewertungsvertrag.​

  2. Verbrauchern steht – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – ein Widerrufsrecht gemäß der Widerrufsbelehrung im Bewertungsvertrag/den Anlagen zu.​

  3. Verlangt der Verbraucher den vorzeitigen Leistungsbeginn, gelten die Regelungen zum Wertersatz und ggf. Erlöschen des Widerrufsrechts gemäß Bewertungsvertrag/Anlagen.

    ​

12. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern nur, soweit dem nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

  2. Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz von ValueScope.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt die gesetzliche Regelung.

  4. Es gilt der jeweilige Bewertungsvertrag (B2C/B2B) einschließlich Anlagen; diese AGB gelten ergänzend.

bottom of page